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Ein Meilenstein für die Belegschaft

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09. Januar 2025

Ein Meilenstein für die Belegschaft
Ein Meilenstein für die Belegschaft

Lebenshilfe und Albert-Schweitzer-Einrichtungen führen TVöD ein

Für die Lebenshilfe Dinslaken und die Albert-Schweitzer-Einrichtungen beginnt das Jahr 2025 mit einem Aufatmen. Denn mit dem Jahreswechsel gelten für alle Mitarbeitenden die entgeltrelevanten Paragraphen des TVöD. Damit ist nun erreicht, was lange von Geschäftsführer Eberhard Gröh, dem Betriebsrat und der Personalabteilung forciert und vorbereitet wurde: „Ich bin total stolz, dass wir diesen wichtigen Schritt als Arbeitgeber im engen Schulterschluss mit dem Betriebsrat geschafft haben“, erklärt Gröh. Bislang gab es bei Lebenshilfe und Albert-Schweitzer-Einrichtungen einen eigenen Haustarif, der für die Mitarbeitenden, besonders für diejenigen in den sozialen Berufen, sehr unattraktiv gewesen sei und Neueinstellungen erschwert habe. „Mit der Einführung des TVöD orientieren wir uns nun endlich am Markt, werden als Arbeitgeber noch einmal wesentlich attraktiver und erhoffen uns, die guten Bewerberinnen und Bewerber da draußen für uns zu gewinnen“, so Gröh.

Fortan werden Mitarbeitende von Lebenshilfe und Albert-Schweitzer-Einrichtungen nach ihrer Funktion, Tätigkeit, Berufserfahrung und Qualifikation in verschiedene Entgeltgruppen eingeteilt. Diese Eingruppierung gibt der TVöD vor und ist allgemein gültig. Die transparente Bezahlung erfolgt nach der öffentlich einsehbaren Entgelttabelle des TVÖD. Ein „faires System“, findet Betriebsratsvorsitzender Milan Möltgen: „Bisher hatten wir das Image eines schlecht zahlenden Unternehmens. Die Einführung des TVöD ist für uns ein Meilenstein. Wir haben ein tolles Angebot für unsere Belegschaft geschaffen, mit dem wir uns auch im sozialen Sektor nicht mehr verstecken müssen“, so Möltgen. „Zudem können unsere Mitarbeitenden mit einer dynamischen Gehaltsentwicklung rechnen, da die Entgelttabelle von der Gewerkschaft ver.di regelmäßig zu Gunsten der Arbeitnehmenden verhandelt wird.“

Wichtig ist: Lebenshilfe und Albert-Schweitzer-Einrichtungen sind keine Vollanwender des TVöD – zum Vorteil für die Belegschaft. „Paragraphen, für die es jetzt schon attraktivere Regelungen im Unternehmen gibt, wie beispielsweise Sonderzahlungen an Jubilare oder die Regelung zur Arbeitsbefreiung, werden nicht aus dem TVÖD übernommen“, erklärt Personalleiter Jannis Finke.

Positive Effekte seien sogar jetzt schon zu sehen. So könne man sich insbesondere im Bereich der Wohnstätten jetzt schon über wesentlich mehr Bewerbungen und sogar über die ersten Neueinstellungen freuen.

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